Um die Treibhausgasneutralität zu erreichen, ist eine energieeffiziente Wirtschaft sowie die Senkung des Primärenergieverbrauchs der Volkswirtschaft erforderlich. Dieser Auffassung ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi).
Deshalb treten zum 1. November 2021 zwei neue Förderrichtlinien in Kraft – die „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit“ sowie die „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz – Förderwettbewerb“.
Durch die neuen Förderrichtlinien werden weitere Maßnahmen förderfähig und außerdem wird die Förderquote für Maßnahmen, zum Beispiel zur außerbetrieblichen Abwärmenutzung, um zehn Prozentpunkte erhöht. Anträge können ab dem 1. November beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bzw. beim Dienstleistungs- und Beratungsunternehmen VDI/VDE Innovation + Technik gestellt werden.
Quelle: BMWi
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