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Lomberg Immobilien KG

07.04.2020Neue Bestimmungen für Wohnungslüftungsanlagen:

Für die Ausführung, Inbetriebnahme und Instandsetzung von Wohnungslüftungsanlagen gelten seit dem ersten Quartal 2020 neue Normen. In der Neufassung der DIN 1946-6 „Lüftung von Wohnungen – Allgemeine Anforderungen, Anforderungen an die Auslegung, Ausführung, Inbetriebnahme und Übergabe sowie Instandhaltung“ wurden die Anforderungen an Wohnungslüftungsanlagen an die aktuellen Entwicklungen im Bereich Bau und Produktion angepasst.

Die DIN 1946-6 ist vor allem für die Nutzung von Wohnungslüftungsanlagen in Wohngebäuden vorgesehen und beschreibt alle wichtigen Aspekte und Nutzungsbedingungen für freie und ventilatorgestützte Lüftungen. Ebenso liefert die Neufassung der Norm eine ausführliche Beschreibung des Lüftungskonzepts und beschreibt Faktoren von neuen kombinierten Lüftungssystemen.

Ziel der Bestimmungen ist, einen guten Luftwechsel, auch bei dicht aneinandergebauten Gebäuden, zu gewährleisten. Die neue DIN 1946-6 dient als Hilfestellung und Empfehlung, um einen gesundheitsfördernden Luftwechsel zu erreichen. In der Neufassung finden Interessenten zahlreiche Informationen – beispielsweise zu den hygienischen Anforderungen, der Filterung der Außenluft sowie zur Dämmung der Leitungen oder Anordnung der Durchlässe. Durch die Einhaltung der in den DIN 1946-6 vorgeschriebenen Normen kann Schimmelbefall, Feuchteschäden oder der Bildung von Schadstoffen entgegengewirkt werden.

Quelle: ikz.de
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