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Lomberg Immobilien KG

22.12.2020Förderung: Ladestationen für E-Autos für Wohngebäude:

Mit dem neuen Förderprogramm „Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude“ der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wird der Bereich Elektromobilität weiter ausgebaut. So gibt es nicht nur attraktive Kaufprämien für den Erwerb eines Elektroautos, sondern auch finanzielle Unterstützung bei der Installation von privaten Ladestationen an Wohngebäuden für das Elektroauto. Der Zuschuss von 900 Euro pro Ladestation kann sowohl von Privatpersonen als auch von Eigentümern und Wohnungseigentümergemeinschaften, von Wohnungsunternehmen und -genossenschaften sowie von Bauträgern beantragt werden.

Dabei gilt der Zuschuss von 900 Euro für einen Ladepunkt. Das heißt, wenn an der Ladestation mehrere Ladepunkte installiert werden, damit mehrere Elektroautos gleichzeitig aufgeladen werden können, kann der Zuschuss für jeden einzelnen Ladepunkt beantragt werden. Die KfW-Förderung für Ladestationen für Elektroautos kann nur beantragt werden, wenn es sich um Wohngebäude mit einem privaten Zugang handelt. Diese können sich entweder an einem Stellplatz oder einer Garage befinden. Handelt es sich bei dem Wohngebäude um ein neues Haus, kann die Förderung erst nach Einzug beantragt werden.

Eine weitere Voraussetzung für die Gewährleistung des Zuschusses ist, dass die Gesamtkosten mindestens 900 Euro beantragen. Der Gesamtpreis kann sich aus den folgenden Leistungen zusammensetzen: Kaufpreis der Ladestation mit einer Ladeleistung von mindestens 11 Kilowatt, Einbau und Anschluss der Ladestation sowie alle Installationsarbeiten und die Kosten für ein Energie­Management-System, mit welchem die Ladestation gesteuert werden kann. Weitere Informationen zur Beantragung des Zuschusses finden Interessenten auf der Internetseite der KfW.

Quelle: KfW/BDEW
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