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Lomberg Immobilien KG

13.07.2022Barrierefreiheit: Wieder Förderung möglich

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und (BMWSB) fördert mit dem Programm „Altersgerecht Umbauen“ Maßnahmen zur Barriere-Reduzierung. Dazu stellt es privaten Bauherren und Mietern über die KfW 75 Millionen Euro bereit. In Anspruch nehmen können die Förderung neben älteren Menschen und Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, auch Familien mit Kindern.

Die baulichen Maßnahmen in Wohngebäuden, die zur Reduzierung von Barrieren dienen, werden vom BMWSB und von der KfW mit Zuschüssen von bis zu 6.250 Euro gefördert. Bei den baulichen Maßnahmen kann es sich laut BMWSB unter anderem um den Einbau von Aufzügen, das Entfernen von Türschwellen oder um den Einbau einer bodengleichen Dusche handeln.

Einzelne Maßnahmen werden von der KfW mit 10 Prozent der förderfähigen Kosten (maximal 5.000 Euro) bezuschusst. Denjenigen, die ihr Haus zum Standard „Altersgerechtes Haus“ umbauen, erstattet die KfW 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten (maximal 6.250 Euro). Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens online im KfW-Zuschussportal gestellt werden. Dies ist allerdings nur solange möglich, bis die Fördermittel aufgebraucht sind.

Quelle: bmwsb.bund.de/kfw.de
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